Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der NETARO UG (haftungsbeschränkt), Mittelstraße 17, 16515 Oranienburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 15603 (nachfolgend „NETARO"), und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Hosting-Services, Managed Services, Projektleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie mit Minderjährigen ist ausgeschlossen. Mit Abschluss eines Vertrages versichert der Kunde, in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, NETARO hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn NETARO in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website von NETARO stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von NETARO unterzeichnet, eine Bestellung über das Kundenportal abgibt oder eine Auftragsbestätigung von NETARO erhält. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der schriftlichen Annahme durch NETARO oder der Beginn der Leistungserbringung.
Mündliche Abreden, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch NETARO.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Vertragsmodelle
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuell geschlossenen Vertrag. NETARO erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien; entstehende Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend angepasst.
NETARO bietet Leistungen in folgenden Vertragsmodellen an:
- Abonnement (Laufzeitvertrag): Regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Hosting oder Managed Services mit vereinbarter Laufzeit und automatischer Verlängerung gemäß § 7 dieser AGB.
- Prepaid: Der Kunde erwirbt vorab Guthaben, das für die Buchung von Leistungen verwendet wird. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht, kann jedoch nicht ausgezahlt werden. Näheres regelt § 6 dieser AGB.
- Projektvertrag: Einmalige oder zeitlich begrenzte Leistungen auf Basis eines individuellen Angebots oder Werkvertrags. Laufzeit, Vergütung und Abnahme richten sich nach dem jeweiligen Projektvertrag; diese AGB gelten ergänzend.
NETARO ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies der Aufgabenerfüllung dient und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 4 Verfügbarkeit und Service Level
Die Verfügbarkeit der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung oder dem individuell vereinbarten Service Level Agreement (SLA). Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, schuldet NETARO keine bestimmte Verfügbarkeit.
Geplante Wartungsarbeiten werden NETARO nach Möglichkeit vorab ankündigen. Ausfälle infolge höherer Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, Ausfälle von Vorleistungen Dritter sowie behördlich angeordnete Maßnahmen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von NETARO und bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Banküberweisung, PayPal sowie die über Mollie angebotenen Zahlungsmethoden. NETARO behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden ohne Angabe von Gründen nicht anzubieten.
Bei Zahlungsverzug ist NETARO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5 Euro je Mahnung in Rechnung zu stellen. Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist NETARO berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend zu sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung der laufenden Vergütung bleibt von einer Sperrung unberührt.
Bei Abonnements erfolgt die Abrechnung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus. NETARO behält sich vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das betroffene Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
§ 6 Prepaid-Guthaben
Prepaid-Guthaben wird ausschließlich für die Buchung von Leistungen bei NETARO verwendet. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Guthaben verfällt nicht und hat kein Ablaufdatum.
Aufladungen erfolgen über die angebotenen Zahlungsmittel. NETARO schreibt das Guthaben nach erfolgreichem Zahlungseingang gut. Stornierungen oder Rückbuchungen bereits erbrachter Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, NETARO hat die Leistung nachweislich nicht oder mangelhaft erbracht.
Bei Kündigung oder Sperrung des Kundenkontos aus wichtigem Grund (§ 7 Abs. 3) verfällt verbleibendes Guthaben entschädigungslos, soweit dies auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden beruht.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Abonnements werden für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Die Mindestlaufzeit sowie produktspezifische Kündigungsfristen - insbesondere bei jährlich abgerechneten Produkten wie Domains - ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder dem individuellen Angebot und gehen diesen AGB vor.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETARO insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als einer fälligen Rate in Verzug ist, wesentliche Pflichten aus diesen AGB verletzt, gegen geltendes Recht verstößt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für NETARO aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch NETARO aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Vergütungen.
Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung per E-Mail an mail@netaro.io ist ausreichend.
§ 8 Nutzungsbeschränkungen und Missbrauchsverbot
Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen ausschließlich für rechtmäßige Zwecke nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
- rechtswidrige, urheberrechtlich geschützte oder belästigende Inhalte zu speichern, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;
- die Infrastruktur von NETARO für den Versand von Spam oder für DDoS-Angriffe zu nutzen;
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder unbefugt auf fremde Systeme zuzugreifen;
- die Leistungen in einer Weise zu nutzen, die zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Infrastruktur führt;
- Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder Dritten unbefugten Zugang zu gewähren.
Bei Verstößen ist NETARO berechtigt, die betreffenden Leistungen ohne Vorankündigung zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen. NETARO ist berechtigt, den Vertrag in solchen Fällen außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Inhaltemoderation und Meldeverfahren
Die folgenden Bestimmungen gelten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act, nachfolgend „DSA") für alle Hosting-Leistungen von NETARO, bei denen Kunden Inhalte speichern, bereitstellen oder zugänglich machen.
(1) Verbotene Inhalte
Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen nicht über die Infrastruktur von NETARO gespeichert, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Inhalte, die gegen Strafgesetze verstoßen (z. B. Volksverhetzung, Kindesmissbrauchsdarstellungen, terroristische Inhalte);
- urheberrechtsverletzende Inhalte;
- Inhalte, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen;
- Schadsoftware, Phishing-Seiten oder vergleichbare technische Bedrohungen;
- Inhalte, die gegen die in § 8 dieser AGB festgelegten Nutzungsbeschränkungen verstoßen.
(2) Verfahren der Inhaltemoderation
NETARO führt die Moderation von Inhalten ausschließlich durch manuelle, menschliche Überprüfung durch. Eine algorithmische oder automatisierte Inhaltserkennung findet nicht statt. Eine Überprüfung erfolgt ausschließlich anlassbezogen, insbesondere:
- bei Eingang einer Meldung über das in Absatz 3 beschriebene Meldeverfahren;
- bei Hinweisen durch Behörden oder Gerichte;
- bei Kenntnis von Verstößen im Rahmen des regulären Betriebs.
Proaktive, flächendeckende Überwachung der gespeicherten Inhalte erfolgt nicht. NETARO unterliegt keiner allgemeinen Überwachungspflicht gemäß Art. 8 DSA.
(3) Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA)
Jede Person oder Stelle kann NETARO rechtswidrige Inhalte über den folgenden Meldeweg anzeigen:
- E-Mail: abuse@netaro.io
Eine Meldung muss folgende Angaben enthalten, um bearbeitet werden zu können:
- eine hinreichend begründete Erklärung, warum der gemeldete Inhalt rechtswidrig ist;
- einen eindeutigen Hinweis auf den genauen elektronischen Standort des Inhalts (z. B. URL);
- den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Stelle;
- eine Bestätigung, dass die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen in gutem Glauben abgegeben wird.
NETARO bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich auf elektronischem Wege. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, sorgfältig und in nicht willkürlicher Weise. Die meldende Person wird über die getroffene Entscheidung und die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfsmöglichkeiten informiert.
(4) Maßnahmen bei Verstößen und Begründungspflicht (Art. 17 DSA)
Stellt NETARO einen Verstoß fest, kann NETARO je nach Schwere und Umstand folgende Maßnahmen ergreifen:
- Aufforderung zur Entfernung oder Anpassung des betreffenden Inhalts innerhalb einer angemessenen Frist;
- Sperrung des Zugangs zu einzelnen Inhalten;
- vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des betroffenen Dienstes;
- außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 7 Abs. 3 dieser AGB.
Der betroffene Kunde wird vor oder gleichzeitig mit der Durchsetzung der Maßnahme über folgende Punkte informiert:
- die getroffene Maßnahme und - sofern es die Entfernung von Inhalten betrifft - den betroffenen Inhalt;
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich - sofern zutreffend - der zugrundeliegenden Meldung;
- die Rechtsgrundlage der Maßnahme;
- die dem Kunden zur Verfügung stehenden Beschwerdemöglichkeiten gemäß Absatz 5.
(5) Internes Beschwerdesystem (Art. 20 DSA)
Der betroffene Kunde kann gegen jede Moderationsentscheidung von NETARO innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist in Textform an mail@netaro.io zu richten und hat die Gründe darzulegen, aus denen der Kunde die Entscheidung für fehlerhaft hält.
NETARO prüft die Beschwerde zeitnah, sorgfältig und in nicht willkürlicher Weise. Der Kunde wird über das Ergebnis der Prüfung in Textform informiert. Die Prüfung erfolgt durch eine Person, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war, sofern dies personell möglich ist.
(6) Außergerichtliche Streitbeilegung
Unabhängig vom internen Beschwerdeweg hat der Kunde das Recht, eine von der zuständigen Behörde zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gemäß Art. 21 DSA anzurufen. Informationen zu zertifizierten Stellen sind über die Europäische Kommission verfügbar.
§ 10 Drittanbieter-Software und Lizenzen
Im Rahmen der Leistungserbringung setzt NETARO Software von Drittanbietern ein (u. a. WordPress, Plesk, GitLab, Nextcloud). Die Nutzung dieser Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die für ihn geltenden Lizenzbedingungen zu informieren und diese einzuhalten.
NETARO übernimmt keine Haftung für Fehler, Sicherheitslücken oder Rechtsänderungen in Drittanbieter-Software. Soweit Drittanbieter Lizenzgebühren erheben, die sich auf den Leistungsumfang des Kunden auswirken, wird NETARO den Kunden rechtzeitig informieren. Erforderliche Lizenzen, die der Kunde selbst zu beschaffen hat (z. B. kommerzielle Plugins oder Erweiterungen), sind nicht im Leistungsumfang von NETARO enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Mit Abschluss des Vertrags stellt der Kunde sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien verfügt. Der Kunde stellt NETARO von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat NETARO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von NETARO; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Der Kunde benennt auf Anfrage von NETARO einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Koordination der Leistungserbringung verantwortlich ist.
Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist NETARO unverzüglich in Textform zu informieren.
§ 12 Datensicherung
Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Managed-Leistungen führt NETARO Backups gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung durch. Diese Backups ersetzen keine eigenständige Datensicherungspflicht des Kunden und stellen keine Garantie gegen Datenverlust dar.
NETARO haftet nicht für Datenverluste, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten zur Datensicherung nicht erfüllt hat oder der Verlust auf einem Umstand beruht, der außerhalb des Verantwortungsbereichs von NETARO liegt.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
NETARO verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Kontaktpersonen ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Leistungserbringung sowie im gesetzlich zulässigen Umfang. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von NETARO, abrufbar unter netaro.io/datenschutz.
Soweit NETARO im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder von Personen, für die der Kunde verantwortlich ist, verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der AVV steht im Kundenbereich zum Download bereit und ist vor Beginn der Leistungserbringung zu unterzeichnen.
§ 14 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist, oder die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenbarung bekannt waren.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort.
§ 15 Haftung
NETARO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von NETARO, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) - das sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gesamthaftung von NETARO im Rahmen des vorstehenden Absatzes ist der Höhe nach begrenzt auf die Vergütungen, die der Kunde im betreffenden Vertragsjahr an NETARO geleistet hat.
Im Übrigen ist die Haftung von NETARO bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
NETARO haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 16 Änderungen der AGB
NETARO behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Kunden werden über wesentliche Änderungen per E-Mail an die hinterlegte Adresse informiert. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gilt die Änderung als angenommen. NETARO wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist NETARO berechtigt, das betreffende Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin). NETARO ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Abtretungen oder sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NETARO.
Stand: März 2026 - Version 1.0
NETARO UG (haftungsbeschränkt), Mittelstraße 17, 16515 Oranienburg
Geschäftsführer: Sylvano Hänsch, Tobias Bednorz
Amtsgericht Neuruppin, HRB 15603